Auszug aus der Satzung

§ 2 (Zweck und Aufgaben)

 

Absatz 2

 

Zweck des Vereins sind die Förderung des Tierschutzes und die Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen. Erklärtes Ziel ist hierbei:

 a) die Förderung und Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen durch tiergestützte Pädagogik und Therapie, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder seelischen Erkrankungen

b) die Unterstützung, Beherbergung, Therapie und Vermittlung in Not geratener und heimatloser Tiere

c) die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Mitgeschöpflichkeit von Tieren durch Vermittlung und Wahrung der Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben

Absatz 5

 

5. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aufgaben erreicht:

 5.1 Förderung von Kindern und Jugendlichen und Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen durch tiergestützte Therapie:

 a) Raum geben für das Zusammensein und in Kontakt gehen von Menschen und Tieren.

 b) Kindern und Jugendlichen spielerisch im Rahmen von natur- und erlebnispädagogischen Aktivitäten eine Heranführung an Lebewesen im Sinne ethischer Grundsätze ermöglichen

 c) Förderung der geistigen, seelischen und motorischen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen insbesondere in Form von sport- und erlebnispädagogischen Angeboten mit Tieren

 d) Finanzielle Unterstützung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen (vgl. §53 Abs. 2 AO), die sich aufgrund ihrer finanziellen Lage entsprechende Angebote nicht leisten können

 e) Kooperation mit anderen sozialen, gemeinnützigen bzw. wohltätigen Einrichtungen sowie mit öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, um gemeinsamen Vereinszwecken nachzugehen

 f) Finanzielle Unterstützung von Menschen, die in existenznotwendigen sozialen Beziehungsfeldern erheblich beeinträchtigt sind und sich aufgrund ihrer finanziellen Lage entsprechende Therapien nicht leisten können (vgl. §53 Abs. 2 AO).

 

5.2 Unterstützung von in Not geratenen und heimatlosen Tieren

 

a) Aufklärung, Information und Beratung von Tierhaltern zur Vermeidung von haltungsbedingtem Problemverhalten und Verhaltensstörungen

b) Inobhutnahme von Rescue- Tieren, sowie die anschließende Durchführung von Pflege-, Therapie- und Heilungsmaßnahmen

c) Schaffen neuer Wirkungsmöglichkeiten für in Obhut genommene Tiere beispielsweise in der tiergestützten Therapie und Pädagogik

d) Vermittlung und Begleitung in Not geratener Tiere

 

5.3 Öffentlichkeitsarbeit

 

Durchführung von Vorträgen, Veranstaltungen und Lehrgängen zur gezielten Aufklärung der Gesellschaft über das wechselseitig hilfreichen Miteinanders von Mensch und Tier im Hinblick auf die gemeinsame Geschichte und Entwicklung.